Allgemeine Geschäftsbedingungen von
LILJEBERG CONSULT Gesellschaft für Wirtschaftsberatung & Marketing mbH
1. Geschäftsgegenstand unseres Unternehmens, insbesondere im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss sowie die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Darlehen. Angebote unseres Hauses erfolgen grundsätzlich freibleibend und provisionspflichtig für den Angebotsempfänger. Zwischenverkauf, Zwischenvemietung und Irrtum bleiben vorbehalten. Eine Haftung für die Richtigkeit uns zur Verfügung gestellter Angaben können wir nicht übernehmen.
2. Unsere Angebote sind nur für die von uns bestimmten Empfänger vorgesehen. Bei Weitergabe unserer Angebotsunterlagen an Dritte haftet uns der Empfänger für die volle erzielbare Provision.
3. Sofern von uns unterbreitete Angebote bereits von dritter Stelle vorbekannt sind, bitten wir, uns hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Sofern dies unterbleibt, gilt unser Nachweis als anerkannt. Bei Abschluss eines Vertrages, auch abweichend von unserem Angebot (z.B. Kauf statt Miete oder Pacht), gilt das Objekt von uns nachgewiesen und ein Maklerlohn als begründet.
4. Maklerverträge mit unserem Hause zu Liegenschaften oder Rechten an hieran stehen grundsätzlich hinsichtlich ihres Zustandekommens unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
- Mit dem jeweiligen Rechteinhaber am Gegenstand unseres Angebots besteht Übereinkunft zum notwendigen Vertragsinhalt . (Vertrag in der Hauptsache)
Unsere Nachweis- und Vermittlungsleistungen werden mit dieser Übereinkunft als erbracht anerkannt. - Mit uns als Makler besteht eine verbindliche Honorarvereinbarung, die die Höhe des Maklerlohns, Fälligkeit und gegebenenfalls weitere aufschiebende Bedingungen (z.B. Baurecht) konkret fixiert.
Kommt eine verbindliche Honorarvereinbarung nicht zustande, gelten die Honorarsätze gemäß § 5, ihre Fälligkeit gemäß § 6 unserer AGB als gebilligt. Der Abschluss eines Vertrages in der Hauptsache auf der Grundlage eines von uns unterbreiteten Angebots (Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) heilt eventuelle Rechtsmängel maklervertraglicher Vereinbarungen.
Eventuelle Verpflichtungen zum Schadenersatz durch die Parteien bleiben dann unberührt, wenn urheberrechtlich oder nach dem Datenschutz geschützte Daten entgegen dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in sonstiger Weise zweckentfremdet genutzt, hier insbesondere Dritten zugänglich gemacht werden.
Rechte am Objektnachweis, sowohl zu Miet-bzw. Kaufobjekten wie auch zu grundstücksgleichen Rechten, behalten wir uns vor. Angebote unseres Hauses, auch von uns berechtigt übermittelte Daten Dritter, sind durch den Empfänger für uns zu schützen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) in Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind Makler zur Prüfung der Identität ihrer Vertragspartner verpflichtet. Dies betrifft die Personalien einschließlich Meldeanschrift natürlicher Personen wie auch die Handelsregisterdaten juristischer Personen einschließlich der jeweiligen Vertretungsrechte. Kunden unseres Hauses verpflichten sich zur Offenlegung dieser Daten mit Rechtswirksamkeit maklervertraglicher Vereinbarungen vor Abschluss von Verträgen in der Hauptsache.
Erfüllungsort und Gerichtsstand im Rahmen des Zulässigen ist Berlin.
5. Honorarsätze
Liljeberg Consult GmbH stellt für Nachweis-, Vermittlungs- sowie Beratungsleistungen wie folgt in Rechnung:
a) Mietverträge zu gewerblichen Objekten (Läden, Büros, Praxen) |
3 Netto-Monatskaltmieten |
b) Vergütung von Beratungsleistungen Die Vergütung von Beratungsleistungen erfolgt auf der Grundlage eines hierzu abgeschlossenen Vertrages. In Abhängigkeit vom Gesamtaufwand gelten ein Stundenhonorar bzw. ein Tageshonorarfür diplomierte Mitarbeiter als vereinbart. Aufwand wird gesondert nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Alle Honorarsätze gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. |
€ 500,00 |
6. Fälligkeiten
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt unser Maklerlohn mit Abschluss des von uns nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertragsabschlusses als verdient und fällig.
Berlin, im November 2005.